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Betriebshelfer Ausbildung / Training

        

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Wir sind ermächtigte Stelle zur Aus und Fortbildung von Ersthelfern in Betrieben durch die Qualitätssicherungsstelle EH der  gewerblichen Berufsgenossenschaften. Kennziffer 8.0331

 

Erste Hilfe im Betrieb?...Brauchen wir das?

Immer wieder kommt es zu unvorhergesehen Unfällen oder Akuterkrankungen deren Folgen unter Umständen lebensbedrohlich sein können. Damit die Zeitspanne vom Eintritt des Ereignisses bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes optimal genutzt wird  ist eine Schulung zum Ersthelfer unumgänglich.

Neben der meist vorhandenen moralischen Verpflichtungen zur Hilfeleistung gibt es für Unternehmen auch gesetzliche Vorschriften die in der BGV A1 festgehalten wurden!

Die Pflichten des Unternehmers, Auszüge aus der BGV A1 :

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.

(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Verletzte sachkundig transportiert werden............

Das bedeutet:

Für alle Unternehmen gibt es eine gesetzliche Vorgabe zur Ersthelferausbildung. 5% bzw. 10% aller regelmäßig im Betrieb anwesendern Mitarbeiter müssen gemäß der Unfallverhütungsvorschriften regelmäßig in Erster Hilfe (16 UE) ausgebildet werden. In den alle 2 Jahre geforderten praktischen Trainings (8 UE) sollen sie verlorenes Wissen zur Ersten Hilfe erneuern und ergänzen.

Es ist nicht ausreichend eine beliebige Person ohne die Betriebshelferausbildung zum Ersthelfer zu ernennen, auch wenn bereits irgendwann ein Erste Hilfe Lehrgang besucht wurde ( z. Bsp. Führerschein) !

Wir haben keinen Ersthelfer.. und jetzt ?

Im Falle einer Kontrolle durch den technischen Aufsichtsbeamten der BG  können  bei Nichterfüllung der Bestimmung im Einzelfall Bußgelder bis zu 10.000 € je Fall oder eine Erhöhung der Beitragssätze durch den Anstieg des betrieblichen Risikos die Folge sein.... Bei Erstverstoß bleibt es meist bei einer Verwarnung und Auflage, die Schulung in einer gesetzten Frist nachzuholen. Abgesehen von gesetzlichen Unanehmlichkeiten sind Ihre Mitarbeiter im Falle eines Unfalls bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes nicht optimal versorgt.... !.Eine Schulung sollte in diesem Fall schnellstmöglich nachgeholt bzw. durchgeführt werden.

Wie viele ausgebildete Ersthelfer benötigen wir ?

Die Mindestanzahl ist in der BGV A1 § 26 geregelt:

  • Betriebe mit bis zu 20 Versicherten: 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 Versicherten:
    In Verwaltung und Handelsbetrieben 5 % der Versicherten
    in sonstigen Betrieben 10% der Versicherten

Was kostet diese Schulung?

Die Kosten für die Ausbildung der Ersthelfer werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern übernommen.

Die Abrechnung der Pauschalgebühren für Lehrgänge im Sinne des §23 Sozialgesetzbuch VII( Betriebshelfer) erfolgt durch uns mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Was beinhaltet die Betriebshelferausbildung ?

Bei den Unterrichtsthemen wird neben der Basisausbildung Erste Hilfe auch auf die betrieblichen Besonderheiten eingegangen, sodass Ihre Mitarbeiter  auf die spezifischen Gefahren entsprechend reagieren können.

Wie lange dauert die Ausbildung ?

Die Ausbildung zum Betriebshelfer dauert  12 St. aufgeteilt auf 2 Tage

Wie lange ist die Ausbildung gültig ?

Jeder ausgebildete Betriebshelfer muss  in einem Zeitraum von 2 Jahren ein EH Training absolvieren, damit die wichtigsten Maßnahmen aufgefrischt werden können und der Betriebshelferlehrgang seine Gültigkeit behält. Dieses Training  dauert  6 Stunden und findet an einem Tag statt.

Wo findet die Ausbildung statt?

Abhängig von der Anzahl der  Mitarbeiter die an der Schulung teilnehmen, werden diese Kurse entweder in Ihrem Betrieb oder in unseren Schulungsräumlichkeiten durchgeführt.

Gerne bilden wir auch Ihre Mitarbeiter zu Ersthelfern aus und kümmern uns um eine regelmäßige Fortbildung damit sie auf dem laufenden bleiben.

Bei Schulungsbedarf ihrer Mitarbeiter zum Betriebshelfer rufen Sie uns bitte unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 000 6828 an, oder schicken uns eine E-Mail an info@access-consulting.info .

Erste Hilfe in Kleinbetrieben ?  Hier ein kurzer Beitrag.

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